Privatkunden – Steuerbüro Scheer
So klappt es mit der Steuer
„Ihre Wünsche stehen im Vordergrund. Wir finden eine kostenbewusste Lösung.“
Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen. Auch bei Fragestellungen von Behörden und Banken stehen wir Ihnen als Ihr Ansprechpartner immer zur Seite. Wir sind für Sie da – mit umfassender zukunftsorientierter Beratung. Die Prüfung von Steuerbescheiden gehört natürlich auch zu unseren Aufgabengebieten.
Die Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung besteht erst dann wenn Sie das Finanzamt dazu aufordert. Dennoch gewinnen Erbschaft- und Schenkungssteuern im Alltag unseres Steuerbüros zunehmend an Bedeutung. Die Ermittlung des der Steuer unterliegenden Nachlassvermögens ist in der Praxis im Laufe der Jahre komplizierter geworden.
Sie haben geerbt oder Sie haben eine Schenkung erhalten und jetzt benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung?
Gerne fertigen wir die entsprechende Erklärung für Sie an. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Durch eine Testamentsvollstreckung wird die Anordnungsbefolgung eines Verstorbenen gesichert. Dadurch werden Erben geschützt und die Nachlassabwicklung für Angehörige erheblich vereinfacht. Sinnvoll ist eine Testamentsvollstreckung beispielsweise dann wenn die Erben noch nicht volljährig sind, als Schutz vor Gläubigern oder aber als Sicherung der Unternehmensnachfolge. Der Testamentsvollstrecker ist darüber hinaus für alle anfallenden Formalitäten (Kündigung von Verträgen etc.) zuständig. Thomas Scheer ist Steuerberater und Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und hat sich auf diesem Gebiet spezialisiert. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Die monatliche Lohnsteuer wird von Ihrem Arbeitgeber anhand Ihres Bruttolohns errechnet. Hierfür wird Ihre Steuerklasse herangezogen. In dieser sind steuermindernd allerdings nur bestimmte Freibeträge berücksichtigt. Liegen jedoch Ihre tatsächlichen Ausgaben über die vom Gesetzgeber gesetzte Pauschale wird zu viel Lohnsteuer einbehalten. Hier hilft ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Bei diesem Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag geht es darum, dass Sie einen Freibetrag bereits vorab durch das Finanzamt bestätigen lassen und dadurch ihr monatliches Nettoeinkommen steigt. Zögern Sie nicht und suchen Sie am besten gleich Kontakt zu uns. Wir beraten Sie gerne.
Sie haben trotz bester Absichten eine neue steuerliche Regelung verpasst? Unter Umständen ist dann ein Einspruchsverfahren nötig wenn das Finanzamt auf Sie aufmerksam wird. Profitieren Sie hier von unserer Erfahrung. Wir lassen Sie im Dialog mit den Finanzbehörden nicht allein.
Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und wandelt sich stetig. Wir sind mit unserem Team für diese Herausforderungen bestens gerüstet.
Hierzu gehört neben der Erstellung von privaten Steuererklärungen selbstverständlich auch unsere Beratung bei ergänzenden wichtigen steuerrechtlichen Themen. Hierzu zählt auch:
- Steuerveranlagung von Arbeitnehmern oder Rentnern
- Beratung bei einer Steuerpflicht mit Einkünften aus Vermietung oder Kapitalvermögen
- Erstellung von Nichtveranlagungsbescheinigungen
- Erstellung von einmaligen Steuererklärungen, wie z.B. Schenkungs- oder Erbschaftsteuererklärungen
- Erklärungen zur Feststellung von Bedarfs- oder Einheitswerten
Steuererklärungen sind kompliziert und aufwendig. Damit Sie mehr Zeit für das Wesentliche – Ihre Familie, Ihre Hobbys und Ihre Freunde – haben und darüber hinaus ganz sicher alle Steuervorteile ausnutzen, übernehmen wir für Sie Ihre jährlichen Steuererklärungspflichten. Ärger mit dem Finanzamt? Sparen Sie sich die Zeit und Ärger und wenden Sie sich gerne an uns. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Eine gute Zusammenarbeit
Wir freuen uns von Ihnen zu hören. Bei Fragen melden Sie sich gerne.
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