Heute schon an Morgen denken

Grundsteuer

Schon jetzt mit den Vorbereitungen starten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (Urteil vom 10. April 2018). Der Gesetzgeber hat daraufhin die Grundsteuer reformiert und ein neues sogenanntes Bundesmodell als Grundlage geschaffen.

Dieses gilt bundesweit, bundesweit, sofern ein Land nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen.

Die meisten Bundesländer haben sich für die Anwendung des Bundesmodells entschieden.

Alle Grundstückseigentümer:innen in müssen bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Erklärung beim Finanzamt abgeben. Mit den Angaben errechnet das Finanzamt den aktuellen Grundstückswert. Der gilt als Grundlage für die neue Grundsteuer ab 2025. 

Wenden Sie sich an den Steuerberater Thomas Pura-Scheer in Nordhorn um Unterstützung und eine qualifizierte Beratung zu diesem Thema zu erhalten.

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