Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
Nachfolgeplanung – Erben und Vererben
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.
Eine Testamentsvollstreckung sichert für den Verstorbenen die Anordnungsbefolgung. Hier werden überforderte oder auch minderjährige Erben durch das Gesetz geschützt und die Nachlassabwicklung wird für alle Beteiligten vereinfacht. Eine Testamentsvollstreckung ist durchaus sinnvoll, gerade dann wenn die Erben z.B. minderjährig sind oder die Unternehmensnachfolge gesichert sein muss. Weitere anfallenden Formalitäten wie beispielsweise die Kündigung von Verträgen werden ebenfalls vom Testamentsvollstrecker vollzogen.
Thomas Pura-Scheer ist Steuerberater und Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und bringt umfassende Expertise bei steuerrechtlichen Fragen und dem Erbrecht mit. Durch die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung haben wir Einsicht in Ihre Finanzen und somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Rechtsanwälten. Das Steuerbüro Scheer ist auf Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Wir können die Testamentsvollstreckung für Sie vorbereiten oder bei der Gestaltung Ihres Testaments sinnvoll mitwirken.
„Verlassen Sie sich auf das Steuerbüro Scheer in jeder Lebenslage. Wir unterstützen Sie gerne.“
Wer kann eine Testamentsvollstreckung / Nachlassverwaltung anordnen?
- Grundsätzlich jeder, der schutzbedürftige oder minderjährige Angehörige hat
- Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern & Patchwork-Familien
- Versorger von Behinderten
- Unternehmer und Immobilienbesitzer
- oder Inhaber komplexer Vermögenswerte
Aufgaben des Testamentsvollstreckers und Nachlassverwalters
- Wir führen die letzte Verfügung des Erblassers aus.
- Wir regulieren alle Nachlassverbindlichkeiten.
- Wir reichen die Erbschaftsteuererklärung ein und führen die Erbschaftsteuer ab.
- Als Testamentsvollstrecker verwalten wir als Steuerbüro langfristig den Nachlass z.B. bei der Verwaltung des Vermögens für Minderjährige oder überschuldete Erben.