Fachberater für
Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.)

Nachfolgeplanung
– Erben und Vererben

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.

Eine Testamentsvollstreckung sichert für den Verstorbenen die Anordnungsbefolgung. Hier werden überforderte oder auch minderjährige Erben durch das Gesetz geschützt und die Nachlassabwicklung wird für alle Beteiligten vereinfacht. Eine Testamentsvollstreckung ist durchaus sinnvoll, gerade dann wenn die Erben z.B. minderjährig sind oder die Unternehmensnachfolge gesichert sein muss. Weitere anfallenden Formalitäten wie beispielsweise die Kündigung von Verträgen werden ebenfalls vom Testamentsvollstrecker vollzogen.

Thomas Pura-Scheer ist Steuerberater und Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.) und bringt umfassende Expertise bei steuerrechtlichen Fragen und dem Erbrecht mit. Durch die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung haben wir Einsicht in Ihre Finanzen und somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Rechtsanwälten. Das Steuerbüro Scheer ist auf Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Wir können die Testamentsvollstreckung für Sie vorbereiten oder bei der Gestaltung Ihres Testaments sinnvoll mitwirken.

Wie kann der Fortbestand Ihres Unternehmens gesichert werden, wenn ich ganz oder nur als Gesellschafter ausscheide?

Welche Absicherung des eigenen Alters oder meines überlebenden Ehegatten ist angemessen?

Welche steuerlichen Aspekte habe ich zu berücksichtigen, damit die Nachfolge eine zutreffende Gesellschafts- und Rechtsform ausweist?

„Verlassen Sie sich auf das Steuerbüro Scheer in jeder Lebenslage. Wir unterstützen Sie gerne.“

Wer kann eine Testamentsvollstreckung / Nachlassverwaltung anordnen?

  • Grundsätzlich jeder, der schutzbedürftige oder minderjährige Angehörige hat
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern & Patchwork-Familien
  • Versorger von Behinderten
  • Unternehmer und Immobilienbesitzer
  • oder Inhaber komplexer Vermögenswerte

Aufgaben des Testamentsvollstreckers und Nachlassverwalters

  • Wir führen die letzte Verfügung des Erblassers aus.
  • Wir regulieren alle Nachlassverbindlichkeiten.
  • Wir reichen die Erbschaftsteuererklärung ein und führen die Erbschaftsteuer ab.
  • Als Testamentsvollstrecker verwalten wir als Steuerbüro langfristig den Nachlass z.B. bei der Verwaltung des Vermögens für Minderjährige oder überschuldete Erben.
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Miguel Palstring
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Thomas Andersmacher
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Besten Dank für die jahrelange Unterstützung. Bislang lief alles reibungslos. Nettes Team, tolle Atmosphäre. Alles auf Augenhöhe. Bin Familienvater und dankbar dafür das sich auch zu späterer Stund noch Zeit für mich genommen wurde.
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Lea van Schelve
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Komplett zufrieden Kann ich nur weiter empfehlen
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Lars Kirchmann
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Ganz klare Empfehlung! Die kompetente und unkomplizierte Zusammenarbeit hat dazu geführt, dass ich nun auch alle meine Steuerangelegenheiten hier erledigen lasse. Egal ob kleine Nachfrage, oder GmbH Bilanz alles wird zügig und korrekt erledigt.
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Andreas Luebbers
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Absolut perfektes Erstgespräch... Zu empfehlen.
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C “Lotti” K
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Menschlich, fachlich Kompetent und immer ein offenes Ohr. So wünscht man sich einen Steuerberater!! Ich bin seit vielen Jahren Mandantin und bin bis heute mehr als zufrieden - schade das es nicht 6 Sterne gibt.
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Siegmund Espenheim
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Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt auf.